Elternbeiträge

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Zeiträume

3 – 4 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 125,-- €

4 – 5 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 132,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 100,-- €

5 – 6 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 139,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 107,-- €

6 – 7 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 146,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 114,-- €

7 – 8 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 153,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 121,-- €

8 – 9 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 160,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 128,-- €

9 – 10 Stunden

  • Kinder unter 3 Jahre: 167,-- €
  • Kinder      ab 3 Jahre: 135,-- €

Weitere Kosten

  • Zusätzlich zum Elternbeitrag der jeweiligen Buchungskategorie sind noch monatlich  5,-- € Spiel- und 2,-- € Getränkegeld zu zahlen.
  • Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Anträge gibt es bei uns oder im Landratsamt.
  • Der Beitrag wird 12-monatig erhoben und wird per Lastschrift eingezogen.

Elternbeitragszuschuss des Bayerischen Staatsministeriums

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,-- € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Träger der Einrichtung ist für die Beantragung sowie für die Abrechnung des Beitragszuschusses von 100,-- € verantwortlich.

Seit 01.01.2020 besteht auch die Möglichkeit zur Bezuschussung des Beitrags für Krippenkinder. Der Zuschuss muss von den Eltern direkt beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales" beantragt werden. Unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld kann der Antrag heruntergeladen werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.